RÜCKGABERECHT
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- Händleridentifikation
1.1. Diese Beschwerdeordnung (nachfolgend auch „RP“ genannt) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen
Handelsname: TolTech s. R. um.
Sitz: Tolstého 5, Bratislava – Bezirk Staré Mesto 811 06, Slowakische Republik
Eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung Sro, Einlagenummer 174556/B
ID: 55909248
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 2122133519
Bankkonto: SK17 1100 0000 0029 4716 1965
Der Verkäufer ist kein Mehrwertsteuerzahler
(im Folgenden auch „Verkäufer“ oder „Händler“) und jede Person, die Käufer der vom Verkäufer auf der Website des Verkäufers angebotenen Produkte ist und als Verbraucher im Sinne der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Gesetze handelt Definition des Verbrauchers im Rahmen der geltenden Gesetzgebung der Slowakischen Republik, insbesondere der Gesetze: Gesetz Nr. 108/2024 Slg. zum Verbraucherschutz und zur Änderung bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung, Gesetz Nr., Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung, mit der in Punkt 4.4 genannten Ausnahme. dieses Beschwerdeverfahrens, das das Rechtsverhältnis zwischen dem Händler und dem Käufer, der nicht als Verbraucher handelt, regelt.
1.2. E-Mail-Kontakt und Telefonkontakt des Verkäufers sind:
E-Mail: info@belinkabeauty.com
Tel. Nr.: +421910617138
1.3 Die Adresse für die Zusendung von Unterlagen, Reklamationen und Vertragsrücktritte lautet:
TolTech s. R. o., Obchodná ulica 1718/4, 93041 Hviezdoslavov, Slowakische Republik
- Grundlegende Bestimmungen
2.1. Diese Beschwerdeordnung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern, die Verbraucher sind, und dem Händler.
III. Ausübung des Rechts aus der Mängelhaftung
3.1. Rechte aus der Mängelhaftung kann der Käufer nur geltend machen, wenn er den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch 24 Monate nach Übernahme der Sache beim Verkäufer gerügt hat. Wird der Mangel nicht innerhalb dieser Frist angezeigt, erlöschen die Rechte aus der Mängelhaftung.
- Haftung für Mängel
4.1. Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die der verkaufte Artikel zum Zeitpunkt seiner Lieferung aufweist und die sich innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung des Artikels zeigen.
4.2. Handelt es sich beim Kaufgegenstand um eine Sache mit digitalen Elementen, bei der der digitale Inhalt oder die digitale Dienstleistung kontinuierlich während des vereinbarten Zeitraums bereitgestellt werden soll, ist der Verkäufer für etwaige Mängel des digitalen Inhalts oder der digitalen Dienstleistung verantwortlich Dienstleistung, die während des gesamten vereinbarten Zeitraums erfolgt oder sich manifestiert, mindestens jedoch innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung der Sache mit digitalen Elementen.
4.3. Bei einer gebrauchten Sache können die Parteien eine kürzere Haftungsdauer des Verkäufers für Mängel als in den Ziffern 4.1 und 4.2 vereinbaren, jedoch nicht kürzer als ein Jahr ab Lieferung der Sache.
4.4. Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die der verkaufte Artikel zum Zeitpunkt seiner Lieferung an den Käufer aufweist und die innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung des Artikels auftreten, wenn der Käufer nicht als Verbraucher handelt.
- Rechte aus der Haftung für Mängel
5.1. Sofern ein Mangel der verkauften Sache vom Verkäufer zu vertreten ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen, das Recht auf einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis oder das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten
5.2. Der Käufer kann die Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon verweigern, bis der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus der Mängelhaftung nachgekommen ist, es sei denn, der Käufer ist mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon im Zeitpunkt des Mangels im Rückstand wies darauf hin. Der Käufer hat den Kaufpreis unverzüglich zu zahlen, nachdem der Verkäufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
5.3. Der Käufer kann Rechte aus der Mängelhaftung, einschließlich des Rechts gemäß Punkt 5.2., nur geltend machen, wenn er den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist gemäß Punkt 5.2, rügt 4.1 bis 4.3 dieser Beschwerdeordnung.
5.4. Die Geltendmachung von Rechten aus der Mängelhaftung schließt das Recht des Käufers auf Ersatz des durch den Mangel verursachten Schadens nicht aus.
- Fehlererkennung
6.1. Der Mangel kann in jeder Niederlassung des Verkäufers, bei einer anderen Person, über die der Verkäufer den Käufer vor Vertragsabschluss oder vor Absendung der Bestellung informiert hat, oder mittels Fernkommunikation an der Adresse des Sitzes oder Ortes des Verkäufers angezeigt werden Geschäftssitz oder an eine andere Anschrift, die der Verkäufer dem Käufer bei Vertragsschluss oder nach Vertragsschluss mitgeteilt hat.
6.2. Reklamiert der Käufer einen Mangel an einer Postsendung, deren Annahme der Verkäufer verweigert, gilt die Sendung am Tag der Ablehnung als zugestellt.
6.3. Der Verkäufer wird dem Käufer den Mangel unverzüglich nach Anzeige des Mangels schriftlich bestätigen. In der Mängelrüge hat der Verkäufer den Zeitraum anzugeben, in dem der Mangel gem. § 507 Abs. 1 BGB behoben ist. 1, Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Es wird das Bürgerliche Gesetzbuch in der geänderten Fassung aufheben. Die gemäß dem vorstehenden Satz angekündigte Frist darf nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der Anzeige des Mangels sein, es sei denn, die längere Frist ist durch einen objektiven Grund gerechtfertigt, der außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt.
6.4 Lehnt der Verkäufer die Mängelhaftung ab, teilt er dem Käufer die Gründe für die Ablehnung schriftlich mit. Wenn der Käufer die Verantwortung des Verkäufers für den Mangel durch ein Sachverständigengutachten oder ein professionelles Gutachten einer akkreditierten Person, einer bevollmächtigten Person oder einer benannten Person nachweist, kann er wiederholt auf den Mangel hinweisen und der Verkäufer kann die Verantwortung für den Mangel nicht verweigern; bei wiederholter Mängelrüge gilt § 621 Abs. 3, Gesetz Nr. 108/2024 Slg. gilt nicht für den Verbraucherschutz und Änderungen bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung. § 509 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.
6.5. Sofern der Verkäufer den Käufer vor Vertragsschluss oder, sofern der Vertrag auf Grundlage der Bestellung des Käufers zustande kommt, vor Absendung der Bestellung darauf hingewiesen hat, dass Mängel auch einer anderen Person zuzurechnen sind, sind dessen Handlungen oder Unterlassungen Für die Mängelhaftung des Verkäufers zählen Handlungen oder Unterlassungen.
VII. Beseitigung des Mangels
7.1. Der Käufer hat das Wahlrecht, den Mangel durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu beseitigen. Der Käufer kann keine Methode zur Beseitigung des Mangels wählen, die nicht möglich ist oder die im Vergleich zur zweiten Methode zur Beseitigung des Mangels dem Verkäufer unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Wertes, den die Sache ohne sie hätte, unverhältnismäßige Kosten verursachen würde der Mangel, die Schwere des Mangels und die Tatsache, ob die zweite Art der Mangelbeseitigung dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde.
7.2. Der Verkäufer kann die Beseitigung des Mangels verweigern, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich der Umstände gemäß Ziffer 7.1, unverhältnismäßig teuer wäre. zweiter Satz.
7.3. Der Verkäufer repariert oder ersetzt den Artikel innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Käufer den Mangel angezeigt hat, kostenlos, auf eigene Kosten und ohne dem Käufer ernsthafte Schwierigkeiten zu bereiten, unter Berücksichtigung der Art des Artikels und der Zweck, für den der Käufer den Artikel angefordert hat.
7.4 Zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer die Sache dem Verkäufer oder einer Person gemäß § 622 Abs. 1 BGB zu übergeben oder zur Verfügung zu stellen. 5 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. zum Verbraucherschutz und zur Änderung bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung. Die Kosten der Übernahme der Sache trägt der Verkäufer.
7.5. Der Verkäufer liefert dem Käufer auf eigene Kosten den reparierten Artikel oder einen Ersatzartikel auf die gleiche oder eine ähnliche Weise, wie der Käufer den mangelhaften Artikel geliefert hat, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Wenn der Käufer die Sache nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag übernimmt, an dem er sie übernehmen sollte, kann der Verkäufer die Sache verkaufen. Handelt es sich um eine Sache mit höherem Wert, wird der Verkäufer den Käufer vorab über die beabsichtigte Veräußerung informieren und ihm eine angemessene Nachfrist zur Übernahme der Sache setzen. Unmittelbar nach dem Verkauf zahlt der Verkäufer dem Käufer den Erlös aus der Veräußerung der Sache nach Abzug der von ihm für die Lagerung und den Verkauf absichtlich aufgewendeten Kosten aus, wenn der Käufer innerhalb einer von ihm gesetzten angemessenen Frist von seinem Recht auf einen Anteil am Erlös Gebrauch macht dem Verkäufer in der Mitteilung über den beabsichtigten Verkauf der Sache. Der Verkäufer kann die Sache auf seine Kosten vernichten, wenn eine Veräußerung nicht möglich war oder der erwartete Verkaufserlös nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, die der Verkäufer absichtlich für die Verwahrung der Sache aufgewendet hat, und die Kosten, die durch die Verwahrung der Sache entstanden sind Der Verkäufer müsste zwangsläufig für seinen Verkauf Geld ausgeben.
7.6. Bei der Beseitigung eines Mangels sorgt der Verkäufer für den Ausbau der Sache und den Einbau einer reparierten Sache oder einer Ersatzsache, wenn der Ersatz oder die Reparatur die Entfernung einer mangelhaften Sache erfordert, die ihrer Art und ihrem Zweck entsprechend eingebaut wurde bevor der Defekt auftrat. Der Verkäufer und der Käufer können vereinbaren, dass der Ausbau des Artikels und der Einbau eines reparierten oder Ersatzartikels vom Käufer auf Kosten und Gefahr des Verkäufers durchgeführt werden.
7.7. Bei der Beseitigung des Mangels durch Austausch der Sache hat der Verkäufer keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch normale Abnutzung der Sache entstanden sind, und auf Schadensersatz für den normalen Gebrauch der Sache vor dem Ersatz.
7.8. Der Verkäufer haftet für Mängel der Ersatzsache gemäß § 619 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. zum Verbraucherschutz und zur Änderung bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung.
7.9. Der Käufer hat das Recht auf einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis oder kann auch ohne Setzung einer angemessenen Frist gemäß § 517 Abs. 1 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. 1., Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung, ggf
a) der Verkäufer den Artikel nicht repariert oder ersetzt hat,
b) Der Verkäufer hat die Sache nicht gemäß § 623 Abs. 1 BGB repariert oder ersetzt. 4 und 6 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. zum Verbraucherschutz und zur Änderung bestimmter Gesetze in der jeweils geltenden Fassung,
c) der Verkäufer die Beseitigung des Mangels gemäß § 623 Abs. 1 BGB verweigert. 2 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. zum Verbraucherschutz und zur Änderung bestimmter Gesetze in der jeweils geltenden Fassung,
d) die Sache trotz Reparatur oder Austausch den gleichen Mangel aufweist,
e) der Mangel so schwerwiegend ist, dass er eine sofortige Minderung des Kaufpreises oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, oder
f) der Verkäufer erklärt hat oder sich aus den Umständen ergibt, dass er den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist oder ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Käufer beseitigen wird.
7.10. Der Rabatt vom Kaufpreis muss im Verhältnis zur Differenz zwischen dem Wert des verkauften Artikels und dem Wert stehen, den der Artikel hätte, wenn er mangelfrei wäre.
7.11. Der Käufer kann nicht vom Kaufvertrag gemäß Punkt 7.9 zurücktreten, wenn er an der Entstehung des Mangels beteiligt war oder der Mangel unerheblich ist. Dem Verkäufer obliegt die Beweislast dafür, dass der Käufer an der Entstehung des Mangels mitgewirkt hat und der Mangel unerheblich ist.
7.12. Betrifft der Vertrag den Kauf mehrerer Waren, kann der Käufer nur hinsichtlich der mangelhaften Sache zurücktreten. Hinsichtlich der übrigen Sachen kann er nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm nicht zumutbar ist, dass er ein Interesse daran hat, die anderen Sachen ohne Mängel der Sache zu behalten.
7.13. Nach Rücktritt vom Vertrag oder einem Teil davon sendet der Käufer die Sache auf Kosten des Verkäufers zurück. Der Verkäufer sorgt für die Beseitigung der Sache, die ihrer Art und Verwendungszweck entsprechend eingebaut wurde, bevor sich der Mangel zeigte. Wenn der Verkäufer die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist entfernt, kann der Käufer die Entfernung und Lieferung der Sache an den Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Verkäufers sicherstellen.
7.14. Nach dem Rücktritt vom Vertrag erstattet der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis spätestens 14 Tage nach dem Tag der Rücksendung des Artikels an den Verkäufer oder nach Nachweis, dass der Käufer den Artikel an den Verkäufer gesendet hat, je nachdem, was zuerst eintritt .
7.15. Der Verkäufer erstattet dem Käufer den Kaufpreis oder zahlt ihm einen Rabatt auf den Kaufpreis in der gleichen Weise, wie der Käufer den Kaufpreis gezahlt hat, sofern der Käufer nicht ausdrücklich einer anderen Zahlungsweise zustimmt. Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Kosten trägt der Verkäufer.
7.16. Der Verkäufer hat vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch normale Abnutzung der Sache entstanden sind, sowie auf Schadensersatz für normale Nutzung der Sache.
VIII. Haftung für digitale Leistungsmängel
8.1. Der Händler ist für jeden Mangel verantwortlich, den das digitale Produkt zum Zeitpunkt seiner Lieferung aufweist und der innerhalb von zwei Jahren nach seiner Lieferung auftritt, wenn es sich um ein digitales Produkt handelt, das einmalig oder als Set einzelner Produkte geliefert wird.
8.2. Der Händler beseitigt den Mangel der digitalen Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher den Mangel beanstandet hat, kostenlos und ohne ernsthafte Schwierigkeiten für den Verbraucher, unter Berücksichtigung der Art der digitalen Erfüllung und des Zwecks, für den sie verwendet wird Der Verbraucher forderte die digitale Erfüllung.
8.3. Der Händler kann die Beseitigung des Mangels verweigern, wenn die Beseitigung nicht möglich ist oder ihm unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Wertes der digitalen Leistung ohne den Mangel und der Schwere des Mangels, unverhältnismäßige Kosten entstehen würden.
- Haftung für Mängel der Dienstleistung
9.1. Der Auftragnehmer haftet für Mängel, die die Sache bei der Übernahme durch den Auftraggeber aufweist.
9.2 Zeigt sich der Mangel innerhalb von 24 Monaten ab dem Tag, an dem der Kunde die Sache übernehmen sollte, wird vermutet, dass es sich um einen Mangel handelt, der bereits zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war. Dies gilt nicht, wenn das Gegenteil nachgewiesen wird oder diese Annahme mit der Natur der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.“
- Schlussbestimmungen
10.1. Dieses Beschwerdeverfahren ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Grundsätze und Anweisungen zum Schutz personenbezogener Daten dieser Website. Dokumente – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Grundsätze sowie Anweisungen zum Schutz personenbezogener Daten dieser Website werden auf der Domain der Website des Verkäufers veröffentlicht.
10.2. Diese Beschwerderichtlinie ist zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers gültig und wirksam 01.07.2024
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